Mietbedingungen
1. Der Mieter verpflichtet sich:
a. Den Einsatz von Mietgeräten in seine Haftpflichtversicherung (Privat-, Bau- oder Betriebshaftpflicht) mit aufzunehmen.
b. das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen.
c. für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen. Bei einer Mietdauer von mehr als 150 Betriebsstunden sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen zu veranlassen.
d. alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten für die Inbetriebhaltung sofort sach- und fachgerecht durchführen zu lassen, gegebenenfalls auf eine gültige UVV zu achten.
e. das Gerät nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem betriebsfähigem, der Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustands zurückzugeben (gereinigter Zustand) und gegebenenfalls auf Mängel hinzuweisen.
f. die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe zu übernehmen.
g. auftretende Störungen sofort zu beheben oder die Firma MaTe Service zu benachrichtigen.
h. qualifiziertes Personal einzusetzen.
2. Mietzeiten
a. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag mit der Übergabe der Maschine an den Mieter oder dessen Beauftragten. Wird die Maschine versandt, beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer. Wird die Maschine an dem vereinbarten Tage abgenommen, so beginnt die Mietzeit an diesem Tage. Die Mietzeit endet am Tage der Rückgabe oder bei Versendung mit dem Eintreffen der Mietsache auf dem Lagerplatz des Vermieters.
b. Zur Berechnung der Tagesmiete werden 8 Arbeitsstunden zugrunde gelegt. Jede weitere angefangene Arbeitsstunde wird mit dem Stundensatz berechnet.
c. Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird. Samstage gelten als Werktage. Sie werden dann nicht berechnet, wenn die Arbeit an diesem Tage nachweislich geruht hat. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind dem Vermieter zu melden. Sie werden abrechnungsgemäß wie Werktage behandelt.
a. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag mit der Übergabe der Maschine an den Mieter oder dessen Beauftragten. Wird die Maschine versandt, beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer. Wird die Maschine an dem vereinbarten Tage abgenommen, so beginnt die Mietzeit an diesem Tage. Die Mietzeit endet am Tage der Rückgabe oder bei Versendung mit dem Eintreffen der Mietsache auf dem Lagerplatz des Vermieters.
b. Zur Berechnung der Tagesmiete werden 8 Arbeitsstunden zugrunde gelegt. Jede weitere angefangene Arbeitsstunde wird mit dem Stundensatz berechnet.
c. Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird. Samstage gelten als Werktage. Sie werden dann nicht berechnet, wenn die Arbeit an diesem Tage nachweislich geruht hat. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind dem Vermieter zu melden. Sie werden abrechnungsgemäß wie Werktage behandelt.
3. An- und Abtransport gehen zu Lasten des Mieters
Am Tag der Abmeldung muss das Gerät / Maschine dem Vermieter abholbereit und frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden. Beim Transport der Maschinen durch den Mieter ist allein der Fahrer für die Einhaltung der zulässigen Transportabmessungen / Nutzlasten / Achslasten / Ladungssicherungen verantwortlich. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Versicherungsschutz.
Am Tag der Abmeldung muss das Gerät / Maschine dem Vermieter abholbereit und frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden. Beim Transport der Maschinen durch den Mieter ist allein der Fahrer für die Einhaltung der zulässigen Transportabmessungen / Nutzlasten / Achslasten / Ladungssicherungen verantwortlich. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Versicherungsschutz.
4. Versicherung
Für alle Mietmaschinen und –geräte aller Art besteht eine Maschinenbruchversicherung (inkl. innerer Betriebsschäden). Mitversichert sind auch Chassis und Hilfsrahmen inkl. Fahrmotoren und Getriebe.K ein Versicherungsschutz besteht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Reifenschäden und Verschmutzungen sind ebenfalls nicht versichert. Bei allen Schäden an Mietmaschinen und Mietgeräten stellen wir Ihnen eine Selbstbeteiligung von 1000€ je Schadensfall und Maschine / Gerät in Rechnung. Bei Diebstahlschäden beträgt die Selbstbeteiligung 10 % des Neupreises und mind. 1.500,00 Euro je Schadensfall und Maschine / Gerät. Bei Unterschlagung 25 % des Neupreises und mind. 2500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass seine Haftpflichtversicherung Schäden an Mietgeräten abdeckt.
Für alle Mietmaschinen und –geräte aller Art besteht eine Maschinenbruchversicherung (inkl. innerer Betriebsschäden). Mitversichert sind auch Chassis und Hilfsrahmen inkl. Fahrmotoren und Getriebe.K ein Versicherungsschutz besteht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Reifenschäden und Verschmutzungen sind ebenfalls nicht versichert. Bei allen Schäden an Mietmaschinen und Mietgeräten stellen wir Ihnen eine Selbstbeteiligung von 1000€ je Schadensfall und Maschine / Gerät in Rechnung. Bei Diebstahlschäden beträgt die Selbstbeteiligung 10 % des Neupreises und mind. 1.500,00 Euro je Schadensfall und Maschine / Gerät. Bei Unterschlagung 25 % des Neupreises und mind. 2500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass seine Haftpflichtversicherung Schäden an Mietgeräten abdeckt.
5. Fehlendes Werkzeug und Zubehör
bei der Rückgabe oder Abholung der Maschine werden dem Mieter weiterberechnet.
bei der Rückgabe oder Abholung der Maschine werden dem Mieter weiterberechnet.
6. Unter- bzw. Weitervermietung
ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Andere bzw. weitere besondere Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Andere bzw. weitere besondere Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
7. Für Schäden und Verluste,
die dem Mieter durch Schlechtwetter oder Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht. Die Maschinen und Geräte sind nur für die konstruktiven bzw. angedachten Verwendungszwecke zu benutzten. Eine Zweckentfremdung ist verboten bzw. hat der Mieter zu verantworten. Auf eine entsprechende Tragfähigkeit des Untergrundes ist zu achten.
die dem Mieter durch Schlechtwetter oder Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht. Die Maschinen und Geräte sind nur für die konstruktiven bzw. angedachten Verwendungszwecke zu benutzten. Eine Zweckentfremdung ist verboten bzw. hat der Mieter zu verantworten. Auf eine entsprechende Tragfähigkeit des Untergrundes ist zu achten.
8. Stillstandzeiten
sind grundsätzlich im Voraus schriftlich anzumelden und genehmigen zu lassen. Nachträglich Freimeldungen werden nicht anerkannt.
sind grundsätzlich im Voraus schriftlich anzumelden und genehmigen zu lassen. Nachträglich Freimeldungen werden nicht anerkannt.
9. Alle anfallenden Reparaturen und Reinigungsarbeiten,
die der Mieter zu verantworten hat, werden mit 55,00 Euro pro angefangene Std. plus Materialkosten plus Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, entstandene Werkstattkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
die der Mieter zu verantworten hat, werden mit 55,00 Euro pro angefangene Std. plus Materialkosten plus Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, entstandene Werkstattkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
10. Rechnungen
sind sofort bei Rechnungserhalt zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution oder eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzuholen. In diesem Fall ist der Mieter jedoch verpflichtet, die Miete bis zur vertragsmäßigen Beendigung des Mietverhältnisses, längstens jedoch für 30 Tage, weiterzuzahlen. Mietbeträge sind sofort zahlbar.
sind sofort bei Rechnungserhalt zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution oder eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzuholen. In diesem Fall ist der Mieter jedoch verpflichtet, die Miete bis zur vertragsmäßigen Beendigung des Mietverhältnisses, längstens jedoch für 30 Tage, weiterzuzahlen. Mietbeträge sind sofort zahlbar.
11. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. Benutzung,
dass er mit der Funktion der Maschine vertraut, ist bzw. eingewiesen wurde. Unbefugten ist die Benutzung verboten. Er kennt die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und akzeptiert unsere Geschäftsbedingungen.
dass er mit der Funktion der Maschine vertraut, ist bzw. eingewiesen wurde. Unbefugten ist die Benutzung verboten. Er kennt die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und akzeptiert unsere Geschäftsbedingungen.